Eine Ryanair-Passagierin, die von Madrid nach Brüssel reiste und unzufrieden damit war, dass sie 20 € (17 £) für die Mitnahme ihres 10 kg schweren Gepäcks an Bord zahlen musste, reichte ihre Beschwerde vor einem spanischen Gericht ein.
Ryanair wurde verurteilt, 20 Euro plus Zinsen zu erstatten, aber eine Forderung nach einer Entschädigung von weiteren 10 Euro (7 Euro) für das Leid, das die Passagierin erfahren hat, wurde abgelehnt.
Die Politik der Fluggesellschaft, für die Mitnahme von Kabinengepäck, das größer als eine persönliche Tasche ist, eine Gebühr zu erheben, wurde letztes Jahr eingeführt. Die Größenbeschränkungen von Ryanair wurden vom Gericht jedoch als „missbräuchlich“ eingestuft. Der Richter entschied, dass das Handgepäck aufgrund seiner Größe und seines Gewichts problemlos in der Kabine befördert werden könne.
Die Richterin fügte hinzu, dass die Politik „die Rechte beschneidet, die der Fluggast gesetzlich anerkannt hat“, und erklärte sie in Spanien für ungültig.
Hinsichtlich der Entschädigung stellte sie fest, dass „der Fluggast wütend und ohnmächtig war, als er die unvorhergesehenen Zusatzkosten beim Einsteigen bezahlen musste“, dass die Unannehmlichkeiten jedoch nicht ein Ausmaß erreichten, das eine Entschädigung rechtfertigen würde.
Das Gericht erklärte in einer Erklärung, dass sein Urteil nicht angefochten werden kann
Im Vereinigten Königreich gibt es keine solche Regelung, aber dieses Urteil hat einen Präzedenzfall geschaffen und könnte die Tür zu ähnlichen Gerichtsverfahren öffnen.
Ryanair reagierte darauf mit einer Erklärung:
Dieses Urteil hat keine Auswirkungen auf die Gepäckpolitik von Ryanair, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft, da es sich um einen Einzelfall handelt, bei dem unsere kommerzielle Freiheit, die Größe unseres Handgepäcks zu bestimmen, falsch ausgelegt wurde.
Ryanair-Passagiere im Vereinigten Königreich müssen 8 Pfund zahlen, um ein Handgepäckstück von maximal 10 kg mit in den Frachtraum zu nehmen. Die Fluggesellschaft lässt kleine Taschen nur dann in die Kabine, wenn sie unter dem Vordersitz verstaut werden können.
Ist das Gepäckstück für die Fluggesellschaft zu groß – es misst mehr als 55 cm x 40 cm x 20 cm – wird eine Gebühr von 25 £ für die Mitnahme im Frachtraum erhoben.
Diese Gebühr kann in Spanien nicht mehr erhoben werden. Ob Ryanair dieses Urteil ignorieren wird, bleibt abzuwarten.