BREXIT-Änderungen: UK-Reisende können in Portugal steuerfrei einkaufen

BREXIT-Änderungen: UK-Reisende können in Portugal steuerfrei einkaufen

Wenn das Vereinigte Königreich am 31. Dezember 2020 aus der EU austritt, wird es zu einem Drittland degradiert und hat keinen Anspruch mehr auf EU-Vergünstigungen.

Positiv ist, dass die Briten ab dem 1. Januar 2021 eine Mehrwertsteuererstattung für ihre Einkäufe in Portugal beantragen können.

Mehr als 2,1 Millionen britische Touristen besuchten Portugal im Jahr 2019 und gaben insgesamt 79 Millionen Euro aus, unter anderem für Kleidung und Accessoires.

Die Preise in Portugal sind im Durchschnitt 5 bis 10 Prozent günstiger als im Vereinigten Königreich. Fügen Sie steuerfreies Einkaufen hinzu und Sie könnten mit einem Schnäppchen zurückkommen.

Da die Warenpreise in Portugal im Durchschnitt 5 bis 10 % niedriger sind als im Vereinigten Königreich und die zusätzlichen Einsparungen durch steuerfreies Einkaufen die Kaufkraft der britischen Kunden in Portugal um bis zu 20 % erhöhen, ist dies eine Win-Win-Situation für Einzelhändler und Kunden.

Wie funktioniert das steuerfreie Einkaufen für britische Bürger, die Portugal besuchen?
Britische Staatsbürger aus England, Schottland und Wales werden als Nicht-EU-Bürger eingestuft und unterliegen den gleichen Kriterien wie alle anderen Staatsbürger, die steuerfrei einkaufen. Das bedeutet, dass steuerfreie Vergünstigungen gelten.

Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen Sie:

  • Sie müssen in England, Schottland oder Wales leben. Britische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Nordirland oder innerhalb der EU sind nicht berechtigt, in Portugal steuerfrei einzukaufen. Ein Nachweis des Wohnsitzes ist erforderlich.
  • Erfüllen Sie das Kriterium des Mindestumsatzes von 50 €+MwSt.
  • Sie müssen die nicht verwendeten Waren innerhalb von drei Monaten aus der EU ausführen.
  • Kunden aus dem Vereinigten Königreich, die steuerfrei einkaufen möchten, müssen ihren Reisepass sowie ein separates Dokument vorlegen, das ihren Wohnsitz in England, Schottland oder Wales belegt.
  • Sobald die Anspruchsberechtigung festgestellt ist, füllen britische Tax-Free-Käufer das übliche Verfahren zum Ausfüllen eines Tax-Free-Formulars aus, das bei der Ausreise aus der EU (vor der Rückkehr in das Vereinigte Königreich) vom Zoll bestätigt wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert