Die Covid-19-Pandemie hat das Leben durcheinander gebracht und eine weltweite Reisebeschränkung verursacht. Dies bedeutet, dass Reisende aus dem Vereinigten Königreich nur begrenzte Möglichkeiten für ihren Sommerurlaub im Jahr 2020 haben.
Mehrere Länder, insbesondere in Europa, haben entweder Pläne zur Aufhebung der Sperre in den kommenden Tagen oder Wochen angekündigt, wie Frankreich, Deutschland, Österreich und Griechenland, oder sie haben die Bevölkerung tatsächlich freigelassen.
Viele Menschen könnten versucht sein, ihre Urlaubsplanung wieder aufzunehmen. Und eine der häufigsten Fragen ist, ob die Reisenden für Ansprüche aus Covid-19 versichert sind? Die Antwort auf diese Frage hängt jedoch davon ab, was genau Sie mit „bin ich versichert“ meinen?
Rebecca Kingsley, Brand Manager von travelinsuranceexplained.co.uk, geht diesen Fragen nach und rät, warum Urlauber den Abschluss einer Reiseversicherung trotzdem in Betracht ziehen sollten.
Überseereisen: Wie weit sind wir?
Die Länder haben zwar angekündigt, die Abriegelungsmaßnahmen zu lockern, doch in den meisten Fällen wird eine Form der sozialen Distanzierung bestehen bleiben.
Das Foreign Commonwealth Office (FCO) rät auch heute (12. Mai 2020) noch von allen nicht unbedingt notwendigen Auslandsreisen ab. Diese Empfehlung wurde ursprünglich am 17. März für einen Zeitraum von 30 Tagen ausgesprochen und am 4. April auf unbestimmte Zeit verlängert. Es ist jedoch anzumerken, dass dieser Ratschlag größtenteils mit der ursprünglichen Empfehlung „alles, was nicht unbedingt notwendig ist“ übereinstimmt und jederzeit aufgehoben werden könnte, was bedeutet, dass die internationalen Reisebeschränkungen gelockert werden könnten und Auslandsreisen durchaus wieder möglich sind.
Muss ich eine Reiseversicherung abschließen?
Die einfache Antwort lautet: Ja. Sie sollten immer eine Reiseversicherung abschließen, für den Fall, dass etwas Unerwartetes passiert, während Sie unterwegs sind. Und sobald das britische Außenministerium seine Reisehinweise ändert, brauchen Sie eine Reiseversicherung, um sich und Ihre Reise zu schützen.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, wie sich einige Policen geändert haben, seit die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Coronavirus am 12. März zur Pandemie erklärt hat.
Um den 13. März herum begannen viele Reiseversicherer damit, einige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Coronavirus von allen neu abgeschlossenen Verträgen auszuschließen. Dies liegt daran, dass das Coronavirus als „bekanntes Ereignis“ eingestuft wurde und wird, und wie bei jeder anderen Form der Personenversicherung besteht der Zweck einer Versicherung darin, unbekannte und unerwartete Ereignisse abzudecken.
Neue Ausschlüsse in den Policen bedeuten, dass einige Reiseversicherungspolicen möglicherweise keine Deckung für Stornierungs-, Abbruch- oder Abbruchansprüche bieten, die mit dem Coronavirus in Zusammenhang stehen. Möglicherweise decken sie auch keine Änderung der FCO-Empfehlungen ab, wenn diese auf das Coronavirus zurückzuführen sind.
Dennoch entscheiden sich einige Reiseversicherer dafür, Covid-19 mitzuversichern und diese zusätzlichen Kosten selbst zu übernehmen.
So hat beispielsweise das britische Reiseunternehmen Trailfinders seine Reiseversicherungspolice aktualisiert und bietet nun auch Versicherungsschutz für Covid-19, einschließlich der Stornierung von Reisen aufgrund von Quarantäne vor der Abreise, der Deckung zusätzlicher Unterbringungskosten, wenn im Ausland eine Quarantäne erforderlich ist, sowie der Übernahme von medizinischen Kosten und des Rücktransports, wenn man sich im Urlaub mit dem Virus infiziert. Sie haben beschlossen, die Erhöhung der Police zu übernehmen, so dass ihren Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Medizinischer Versicherungsschutz
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass viele Policen auch nach Aufhebung der Reiseverbote und -beschränkungen die medizinischen Kosten im Zusammenhang mit dem Coronavirus abdecken.
Auch wenn die Menschen derzeit nicht reisen können, wird das Risiko, sich mit Covid-19 zu infizieren, noch eine ganze Weile bestehen bleiben.
Daher ist es wichtig, dass Sie eine Reiseversicherung abschließen, um sich zu schützen, so dass Sie, wenn das Reiseverbot aufgehoben wird (und das Land, in das Sie reisen, keine Reisebeschränkungen hat), abgesichert sind, falls Sie im Ausland eine medizinische Notfallbehandlung benötigen. Natürlich können die Beschränkungen und Bedingungen von Anbieter zu Anbieter variieren, so dass es sich immer lohnt, genau zu prüfen, wofür Ihre Versicherung gilt.
Das Auswärtige Amt sagt, dass ich nicht reisen darf, aber ich habe einen Flug. Bin ich dann versichert?
Es ist wichtig, daran zu denken, dass Sie höchstwahrscheinlich nicht versichert sind, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt und entgegen dem Rat des Auswärtigen Amtes eine Reise antreten.